"Die Beurkundung des Personenstandes obliegt dem Standesbeamten!"
So umriss das Personenstandsgesetz von 1876 kurz und bündig die vielfältigen
Aufgaben des Standesamtes. Für die Bürger wird dies deutlich sichtbar bei den Standardbeurkundungen von Geburten, Sterbefällen, Eheschließungen und Lebenspartnerschaften.
Aber es treten noch andere, meist nicht so bekannte Aufgaben hinzu, wie z.B. Kirchenaustritte, namensrechtliche Erklärungen, öffentlich-rechtliche Namensänderungen oder Nachbeurkundungen von ausländischen Personenstandsfällen
Egal um welchen Fall es sich handelt, das Standesamt Coburg versteht sich als moderner Dienstleister, nicht nur auf dem Gebiet des Beurkundungswesens und steht mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie den fachkundigen Rat des Standesbeamten brauchen. Was auch im Leben passiert - von Geburt über die Eheschließung bis zum Tod -
Ihr Standesamt Coburg ist für Sie da - ein Leben lang !